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Regularien

Was ist REACH?

REACH ist die Chemikalienverordnung der Europäischen Union und steht für "Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals", also die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Die Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft und ersetzt die vorherige europäische Gesetzgebung. Das Hauptziel von REACH ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern.

Im Gegensatz zu früheren Verordnungen gilt REACH für alle chemischen Substanzen und unterscheidet nicht zwischen bereits bestehenden und neuen Substanzen. Um die Rechtsvorschriften einzuhalten, müssen Unternehmen die Risiken, die mit den von ihnen in der EU hergestellten und in Verkehr gebrachten Stoffen verbunden sind, bewerten und den Anwendern entsprechende Sicherheitshinweise zur Verfügung stellen.

FUJIFILM Wako Chemicals Europe ergreift alle notwenigen Maßnahmen, um alle relevanten Substanzen gemäß der REACH-Verordnung zu registrieren und somit die Lieferung unserer Produkte im europäischen Markt weiterhin gewährleisten zu können.

Registrierung

Die Fristen zur Registrierung und die jeweiligen Anforderungen hängen von der hergestellten oder importierten Substanzmenge und ihren Eigenschaften ab. Seit 1. Juni 2018 müssen alle Substanzen, die in größeren Mengen als eine Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden. FUJIFILM Wako Chemicals Europe ergreift alle notwenigen Maßnahmen, um die kontinuierliche Bereitstellung unserer Produkte in Europa sicherzustellen.

Stoffsicherheitsbeurteilung

Das Hauptziel von REACH ist der sichere Umgang mit Chemikalien. Daher ist für alle Substanzen, die in größeren Mengen als 10 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden, eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) erforderlich. Im Rahmen dieser Evaluierung bewertet FUJIFILM Wako Chemicals Europe sorgfältig die Auswirkungen seiner Substanzen auf Mensch und Umwelt und dokumentiert die Ergebnisse sowie die notwendigen Risikomaßnahmen in dem Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report). Beide Dokumente müssen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Teil des Registrierungsverfahrens eingereicht werden.

Besonders besorgniserregende Stoffe

REACH verlangt ein spezielles Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern), die sehr gefährliche Eigenschaften aufweisen. Diese Substanzen werden in der „Kandidatenliste“ der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht und es wird geprüft, ob diese Stoffe eine Zulassung erfordern. Substanzen, für die eine Zulassung notwendig ist, werden im Anhang XIV der REACH-Verordnung gelistet. Das bedeutet, dass sie nicht in der Europäischen Union vertrieben werden dürfen, es sei denn es wird eine Zulassung erteilt.

Wenn Sie unsere Substanzen anwenden und Sie mehr Informationen über REACH benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (info_wkeu@fujifilm.com).

Weitere Informationen zu REACH unter folgenden Links

European Chemicals Agency (ECHA) echa.europa.eu

German Association of the Chemical lndustry (VCI) www.vci.de

European Chemical lndustry Counsil (CEFIC) www.cefic.org